COVID-19 Informationen
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und MitarbeiterInnen steht für uns an oberster Stelle. Folgende Maßnahmen, Richtlinien und Verhaltenskodex gelten für die Wintersaison 2020/2021 lt. COVID-19 Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung. Diese werden zum Wohle unserer Gäste und MitarbeiterInnen gesetzt, laufend evaluiert und der aktuellen Situation angepasst.
Maßnahmen & allgemeine Informationen
Gemäß der aktuellen Verordnung der Österreichischen Bundesregierung gelten die Seilbahnen als Massenbeförderungsmittel und fallen daher unter die Regelungen für öffentliche Verkehrsmittel. Es gelten folgende Maßnahmen und Richtlinien:
- Das Tragen einer FFP2 Maske ist sowohl im Anstellbereich, bei den Zu- und Ausstiegsstellen, als auch auf allen unseren Bahnen (Seilbahnkabinen/Gondeln, Sesselbahnen, Seil- und Schleppliften, Förderbänder) sowie in allen geschlossenen Räumen bzw. überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend zu tragen.
FFP2-Masken sind bei allen Kassen um € 3,00 zum Kauf erhältlich.
- Organisierte Anstellbereiche: Die Anstellbereiche werden wir so organisieren, dass eng zusammenstehende Personengruppen möglichst vermieden werden können.
- Mindestabstand: In den Seilbahnkabinen/Gondeln und Sesselbahnen, sowie bei allen anderen Liftanlagen ist der Mindestabstand von 1 Meter gesetzlich nicht erforderlich.
- Personenanzahl: Die Kapazität in den geschlossenen Seilbahnkabinen / Gondeln sowie Sesselbahnen mit Wetterschutzhauben wird auf Grund der behördlichen Auflagen um 50 % reduziert. Eine Reduzierung der höchstzulässigen Personenanzahl bei den Sesselbahnen ohne Wetterschutzhaube, Seil- und Schleppliften sowie Förderbändern ist nicht notwendig. Bitte beachten: Es besteht MNS-Pflicht (FFP2-Maske)!
- Desinfektionsmaßnahmen: Unsere Seilbahnkabinen/Gondeln werden regelmäßig gelüftet und mit Kaltvernebelungsgeräten desinfiziert. Öffentliche Bereiche werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Handhygiene: Bei den Seilbahnanlagen stehen ausreichend Hand-Desinfektionsmöglichkeiten bereit.
- Fahrzeiten: Keine unserer Bahnen fährt länger als 10 Minuten.
- Kundenkontakt: Unsere MitarbeiterInnen mit direktem Kundenkontakt tragen selbstverständlich einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bargeldlos zahlen: An allen unseren Kassen besteht die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung.
- Informationen im Skigebiet: Im gesamten Skigebiet finden Sie ausreichend Hinweise und Informationen auf Info-Screens, Plakaten, usw.
Wir bitten um Respektierung unserer COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, welche wir laufend an die aktuelle Situation und allenfalls ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung anpassen. Auch mit Ihrer Umsicht schützen sie sich selbst, andere Gäste und uns. Danke für Eure Mithilfe!
Gemeinsam sicher im Skigebiet unterwegs
Für ein gutes und sicheres Miteinander im Skigebiet und in den öffentlichen Bereichen bitten wir Sie um Eigenverantwortung. Schützen Sie Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen indem Sie folgende Maßnahmen einhalten:
Mund-Nasen-Schutz (MNS)
In diesen Bereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil Pflicht*:
- Kassenbereich
- Anstellbereich, Zu- und Ausstiegsstellen sowie während der Fahrt mit allen Bahn- und Liftanlagen
- Im Freien im gesamten Skigebiet, sobald der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann
- In allen geschlossenen Räumen
- *Maskenpflicht:
- ab 14 Jahren: FFP2-Maskenpflicht
- 6 - 13 Jahre: MNS-Pflicht
- bis 5 Jahre: keine MNS-Pflicht
Mindestabstand
- Einhaltung vom gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand von 1 Meter zu fremden Personen.
- In den Seilbahnkabinen/Gondeln und Sesselbahnen sowie bei allen anderen Liftanlagen ist der Mindestabstand von 1 Meter gesetzlich nicht erforderlich.
Auf Hygiene achten
- Allgemeinen Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen beachten.
- Auf Händeschütteln bei der Begrüßung verzichten.
- Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Bei den Seilbahnanlagen stehen ausreichend Hand-Desinfektionsmöglichkeiten bereit.
Für Durchlüftung sorgen
- Auf einen ausreichenden Luftwechsel in Seilbahnkabinen/Gondeln und Gebäuden wird geachtet.
- Bitte durchlüften Sie gegebenenfalls die Seilbahnkabinen/Gondeln während der Fahrt.
Nur Gesund auf die Skipiste
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause oder in der Unterkunft bleiben.
- Die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise kontaktieren (diagnostische Abklärung)
Allgemein
- Anweisungen befolgen: Bitte die Verhaltensempfehlungen und die Anweisungen unserer MitarbeiterInnen befolgen.
- Stopp-Corona-App installieren: Wir empfehlen die anonyme Stopp-Corona-App der Österreichischen Bundesregierung zu installieren.
- Durch Eigenverantwortung die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Mitmenschen schützen.
Wir bitten um Respektierung unserer COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, welche wir laufend an die aktuelle Situation und allenfalls ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung anpassen. Auch mit Ihrer Umsicht schützen sie sich selbst, andere Gäste und uns. Danke für Eure Mithilfe!
FAQ: Wichtige Fragen & Antworten
Wo muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) - FFP2-Maske getragen werden?
Eine FFP2-Maske ist sowohl im Anstellbereich, bei den Zu- und Ausstiegsstellen als auch auf allen unseren Bahnen (Seilbahnkabinen/Gondeln, Sesselbahnen, Seil- und Schleppliften, Förderbänder) sowie in allen geschlossenen Räumen bzw. überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend zu tragen.
Was kann als MNS verwendet werden?
Ausnahmslos ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Anstehbereiche
Die Anstellbereiche werden wir so organisieren, dass eng zusammenstehende Personengruppen möglichst vermieden werden können. Das Tragen vom Mund-Nasen-Schutz (MNS) mit einer FFP2-Maske ist im Anstellbereich verpflichtend.
Mit wie vielen Gästen werden Gondel- und Sesselbahnen besetzt?
Die Kapazität in den geschlossenen Seilbahnkabinen / Gondeln sowie bei Sesselbahnen mit Wetterschutzhauben wird auf Grund der behördlichen Auflagen um 50 % reduziert. Eine Reduzierung der höchstzulässigen Personenanzahl bei den Sesselbahnen ohne Wetterschutzhauben, Seil- und Schleppliften sowie Förderbändern ist nicht notwendig. Das Tragen einer FFP2-Masken ist verpflichtend! Die Seilbahnkabinen/Gondeln werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
Beförderung auf Sesselbahnen/ Schleppliften und Förderbändern mit Mund-Nasen-Schutz - FFP2-Maskenpflicht!
Im Anstellbereich sowie während der Beförderung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Werden die Gondeln/Kabinen während der Fahrt gelüftet?
Auf einen ausreichenden Luftwechsel in Seilbahnkabinen/Gondeln und Gebäuden wird geachtet. Die Fahrbetriebsmittel (Kabinen) werden bestmöglich durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen).
Geschlossene Räume der Bergbahnen
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend und ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter ist einzuhalten.
Wo gibt es Desinfektionsmittel?
Ausreichend Desinfektionsmittelspender stehen in den Seilbahngebäuden zur Verfügung.
WCs im Skigebiet?
Übersicht der WC-Anlagen im Skigebiet in der Panoramakarte (PDF) - PDF-Download »
Welche Maßnahmen müssen Seilbahn-Mitarbeiter einhalten, die in Kundenkontakt stehen?
Alle Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz, oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt (z.B. Plexiglasscheibe).
Welche Regelungen gelten für Bergrestaurants?
Für Restaurants (auch am Berg) gelten eigene Bestimmungen. Diese sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at einsehbar und werden von den jeweiligen Betreibern selbst umgesetzt.
Weitere Informationen

Bundesministerium

OÖ Tourismus
