Allgemeine Konditionen Winter

Dachstein Krippenstein - Winter 2024/2025

Alle Preise in Euro inkl. 10 % MwSt. Preisänderungen aufgrund einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung vorbehalten.

Jahrgangsbestimmungen: 

  • Mini (Kinder): Jahrgang 2019 oder jünger erhalten einen Freipass in Begleitung eines Elternteils (Familiennachweis erforderlich)

  • Kinder: Jahrgang 2009 bis 2018

  • Jugend: Jahrgang 2006 bis 2008

  • Senioren: Jahrgang 1964 und älter (Lichtbildausweis erforderlich) 

Familienkarte bei geschlossenem Kartenkauf einer Familie. Wenn für die beiden ältesten Kinder und mindestens einen Elternteil ein Skiticket gekauft wird, erhält das dritte und jedes weitere Kind ein kostenloses Skiticket für die gleiche Laufzeit (Familiennachweis erforderlich!). 

Familienzusammengehörigkeit: Die Familienzusammengehörigkeit ist mittels Vorlage der Familienkarte bzw. Vorlage Familienbeihilfebestätigung (Ö)/ Kindergeldbescheid (D) nachzuweisen. Nur gültig bei geschlossenem Kartenkauf einer Familie und innerhalb eines Pools. 

Lichtbild: Ab einem 5-Tages-Skipass werden digitale Fotos kostenlos an der Kassa erfasst. 

Preise: Bei Saisonüberschneidung wird ein Mischpreis berechnet. Informationen über zusätzliche Skipassangebote erhalten Sie an den Liftkassen. 

Zahlungsarten: Wir akzeptieren Bargeld in Euro, Maestro, EC-Card, Visa und Mastercard.

Keycards: Alle Skitickets werden auf Keycards (wieder verwendbare, berührungslose Datenträger) ausgegeben. Keycard in der linken Jacken- oder Hosentasche einstecken. Kaution: Euro 2,-. Die Rückgabe der unbeschädigten Keycards ist an allen Kassen möglich. Keine Akzeptanz sonstiger Datenträger.

Rechtliches: Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Skitickets berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Tickets verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Missbrauchsregelung: Jede missbräuchliche Verwendung von Skitickets einschließlich einer Verwendung durch Dritte wird geahndet und hat den Entzug des Skitickets und den Beförderungsausschluss zur Folge. Zudem ist ein Bußgeld von mindestens Euro 70,- und das Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif zu bezahlen. Der Versuch, ein Skiticket an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Strafanzeige vorbehalten! Mit dem Kauf des Skitickets erklärt sich der Kunde einverstanden, dass aus Kontrollgründen digitale Fotoaufnahmen bei den Zutritts-Systemen erfasst werden. Diese Bilder werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Kartengültigkeit gelöscht. 

BITTE BEACHTEN!

Warnhinweise auf der Piste

Lawinengefahr: Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlichen permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.

Pistengeräte: Pistengeräte im Einsatz. Letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes beachten. 

Fahren abseits der Pisten: Das Befahren von Waldflächen, Jungkulturen und Kahlschlägen außerhalb der markierten Skiabfahrten ist wegen Aufforstung strengstens verboten! Zuwider handelnde Personen werden nach dem Forstgesetz bestraft.

Skibusverbindungen: Bitte beachten Sie die letzten Skibusverbindungen. Fahrpläne erhalten Sie kostenlos an den Talstationen der Lifte.

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen: Skipass-Rückvergütung bei einem Skiunfall: Bei einem Skiunfall erfolgt die Rückvergütung nur dann, wenn das Skticket an einer unserer Kassen hinterlegt wurde. Als Benützungsdauer gelten die Tage von der Ausstellung des Skitickets bis zur Hinterlegung. Ein ärztliches Attest ist bei der Bargeldrückgabe mitzubringen. Skiticket-Rückvergütung bei Skiunfall erst ab 3-Tagesskipass. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden. Bei Krankheit erfolgt, auch wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, keine Rückvergütung.

Skitickets sind nicht übertragbar! Verlorene oder vergessene Skitickets können nicht ersetzt werden. Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Skiticket,  die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.  

Kontrollen: Fahrausweise werden regelmäßig nach dem Drehkreuz kontrolliert. Bei Missbrauch erfolgt ausnahmslos der Entzug des Skipasses sowie eine Anzeige.

Beförderungsbedingungen: Beachte: Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen der einzelnen Liftanlagen (Aushang an den Kassen bzw. Liftanlagen). Mit dem Kauf des Skitickets erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an.

Pistenunfälle: Für Bergungen nach Pistenunfällen ist ein Bergungskostenbeitrag zu leisten